Allgemeines Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht gehört grundsätzlich zu den Kernkompetenzen eines jeden Rechtsanwaltes. Zum allgemeinen Zivilrecht gehören beispielsweise Rechtsstreitigkeiten aus Kaufverträgen, aus Dienstleistungs- oder Werkverträgen sowie auch beispielsweise die Geltendmachung oder Abwehr von Schadenersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen.
Insoweit helfen wir Ihnen gerne weiter und stehen unter anderem zur Verfügung für:
- Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Zivilrechts
- Prozessvorbereitung und Prozessführung
- Selbstständige Beweissicherungsverfahren
- Durchsetzung von Titeln im Wege der Zwangsvollstreckung
- Schutz gegen Vollstreckungsmaßnahmen
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