Medizinrecht

Die Schwerpunkte der Tätigkeit im Medizinrecht liegen in unserer Kanzlei auf dem Gebiet der Vergütung der Heilbehandlung sowie im Arzthaftungsrecht. Bereits seit 2006 führt Rechtsanwältin Knaak die Zusatzbezeichnung Fachanwältin für Medizinrecht, eine von der Rechtsanwaltskammer verliehene Qualitätsbezeichnung für nachgewiesene besondere theoretische und praktische Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Medizinrechts. Inhaltlich wird der Titel durch die in § 14b der Fachanwaltsordnung (FAO) genannten Rechtsgebiete, bezüglich derer der/die den Fachanwaltstitel führende Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin besondere Kenntnisse nachweisen muss, definiert. Konkret nennt § 14b FAO folgende Bereiche:
  1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
  • a) zivilrechtliche Haftung
  • b) strafrechtliche Haftung,
  1. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere
  • Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie
  • Grundzüge der Pflegeversicherung,
  1. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
    • a) ärztliches Berufsrecht,
    • b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  1. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  2. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  3. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  4. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  5. Grundzüge des Apothekenrechts,
  6. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.

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